Hafenordnung

  1. Der Seglerverein Langeoog e.V. im folgenden SVL genannt, betreibt im Langeooger Hafen eine Steganlage vor dem Vereinsgebäude (Kajüte am Hafen) mit ca. 150 Liegeplätzen, von denen ca. 60 Plätze an Vereinsmitglieder und 90 Plätze an Gäste vermietet werden. Die Vereinsplätze liegen auf der Westseite der Anlage.
  2. Zweck des Vereins
    1. Die Benutzung der Steganlage ist ausschließlich dem Sportbetrieb des Vereins vorbehalten. Eine gewerbliche Nutzung durch Dritte ist untersagt.
    2. Gastliegeplätze werden in der Regel auf der Ostseite und den Südlichen Auslegern zur Verfügung gestellt.
    3. Über alle Erweiterungen oder Veränderungen der Steganlage entscheidet der Verein, vertreten durch den Vorstand.
    4. Die Aufsicht über die Steganlage und die Betriebsunterhaltung an der Anlage, obliegt dem Vorstand in Vertretung ist der Stegwart weisungsbefugt.
  3. Nutzung der Anlage
    1. Vereinsmitglieder sowie Gastlieger akzeptieren mit Festmachen in der Anlage die entsprechenden Gebührenordnungen.
      Die Gebührenordnung ist im Stegwartcontainer ausgehängt.
    2. Für Gäste sind die Liegeplatzgebühren ebenfalls in einer Gebührenordnung geregelt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
    3. Die Liegeplatzgebühren für Vereinsmitglieder und Gäste werden in einer jeweils separaten Gebührenordnung geregelt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
    4. Liegeplätze sind Boots- und Eigner bezogen.
    5. Schiffslängenbegrenzung
      Für die Steganlage gilt eine Längenbegrenzung (Länge über alles) von 14.00m.
      Mitgliederentscheid vom Februar 2018
  4. Verhalten für alle Nutzer der Anlage
    1. Stromkabel, die auf der Anlage verlegt werden, sind so zu verlegen, dass sie keine Gefahr für Stegbenutzer darstellen. Die Kabel können gut in den Zwischenräumen der Betonschwimmer frei verlegt werden. Stromkabel dürfen nicht mit Kabelbindern oder ähnlichem fest verlegt werden. Für unsachgemäßes Auslegen der Stromkabel haftet der jeweilige Bootseigner. Um Kurzschlussgefahren weitgehend auszuschließen, ist darauf zu achten, dass Kabel nicht im Wasser hängen. Beim Freimachen des Liegeplatzes, sind Stromkabel an Bord mitzuführen, sie dürfen nicht auf der Anlage verbleiben. Bei nichtbeachten dieser Anweisung können die Stromkabel vom Stegwart entfernt werden.
      Die Kabel und Anschlüsse müssen der geltenden CEE Norm entsprechen. (Blaue Stecker und Kuplungen) Es dürfen keine Übergangskabel auf Schuko verwendet werden.
    2. Das Wasser auf der Steganlage ist nicht als Trinkwasser nutzbar.  Die Wasseranschlüsse auf der Steganlage sind zur ausgiebigen Bootswäsche nicht vorgesehen.
    3. Ruhezeiten auf der Steganlage sind
      • Mittagsruhe von 13.00-15.00 Uhr
      • Nachtruhe von 22.00-08.00 Uhr
        Während der Ruhezeiten ist besonders darauf zu achten, dass andere Bootsnachbarn nicht durch unnötigen Lärm gestört werden.
    4. An- und Abmeldungen
      1. Vereinsmitglieder sind verpflichtet, die Dauer ihrer Abwesenheit  immer an den Grünen Schildern (Rückkehrzeit) am Steg einzustellen. In speziellen Fällen ist mit dem Stegwart die Freimeldung zu klären.
      2. Sowohl Vereinsmitgliedern als auch Gästen ist das Aushängen von Schildern zur Platzbelegung untersagt.
      3. Gastlieger melden sich nach dem Festmachen im Stegwartcontainer  zur Bootsanmeldung und gegebenenfalls zur Liegeplatzzuweisung durch den Stegwart.
      4. Der Stegwart des SVL ist weisungsbefugt und vertritt das Hausrecht des SVL. Bei groben Verstößen gegen diese Hafenordnung kann er ein Hafenverbot aussprechen. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Dem Stegwart ist es gestattet im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit die Schiffe zu betreten.
      5. Die Leinenführung in der Steganlage des SVL ist so zu gewährleisten, dass sie weder Schäden noch Verkehrsbehinderungen hervorrufen.  Es ist nicht gestattet, freie Boxen durch Querleinen zu blockieren. Es sind genügend Fender auszulegen, um die Sicherheit für sein Boot und andere Boote zu gewährleisten. Mit der Übernahme des Liegeplatzes übernimmt der Bootseigner die Haftung für alle Schäden, die durch ihn, sein Boot oder von ihm Bevollmächtigte, infolge von mangelnder Leinenführung, Leinenbeschaffenheit oder Befestigung an Klampen, an der Steganlage oder an Nachbarbooten entstehen.
      6. Offenes Feuer und Grillen an Bord oder auf der Steganlage sind verboten.
      7. Schlauchboote bzw. Beiboote dürfen nicht auf der Steganlage gelagert oder abgelegt werden. Sie sind in der Steganlage so zu legen, dass kein freier Platz blockiert wird. Mit Schlauchbooten und Beibooten ist in den Ruhezeiten rücksichtsvoll zu hantieren.
      8. Es wird grundsätzlich erwartet das Päckchenliegen zu ermöglichen.
      9. Bauliche Veränderungen an der Steganlage sind ohne Genehmigung des Vorstandes nicht zulässig. Zuwiderhandlungen können zum Verweis aus der Steganlage führen. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand.
      10. Die Steganlage dient als Geh.- und Rettungsweg. Darum ist sie stets frei- und sauber zuhalten.  Dauerhaft abgestellte Fahrräder können vom Stegwart entfernt werden. Hunde sind an der Leine zu führen.
      11. Die Geschwindigkeit in der Steganlage liegt bei max. 3 kn. Sog u. Wellenschlag ist zu vermeiden. Auslaufende Boote haben Wegerecht.
      12. Hafenverschmutzung und die Nutzung des Müllcontainers
        1. Der Liegeplatzinhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Liegeplatz einen sauberen Eindruck macht.
        2. Das Überbordwerfen von Leergut aller Art, sowie das Ausgießen von Ölen oder fetthaltigen Flüssigkeiten, wie sonstigen im Wasser unlöslichen Stoffen und Chemikalien sind verboten.
        3. Abfälle, Reststoffe, Müll oder Sondermüll sind nach den jeweilig geltenden Bestimmungen zu entsorgen.
        4. Für die Entsorgung des Bordmülls steht neben Halle C ein Müllcontainer für Liegeplatznutzer des SVL zur Verfügung. Der Schlüssel ist beim Stegwart erhältlich.
        5. Das Schlüsselpfand für die TallyCard zur Waschraum/WC- und Müllcontainernutzung verfällt, wenn die TallyCard nicht vor Abreise wieder abgegeben wird.
        6. Das Entleeren oder Abpumpen von Bordtoiletten ist im Hafen verboten. Chemietoiletten dürfen nur an dafür vorgesehen Stellen entsorgt werden.
      13. Für alle Hilfeleistung zur Bergung oder Sicherung von Booten, kann der Verein eine Bergegebühr bis zur Höhe der entstanden Kosten erheben.
      14. Der SVL stellt im Vereinsgebäude Waschräume u. Toiletten für Nutzer der Steganlage zur Verfügung. Der Zugang erfolgt mittels der TallyCard.
      15. Auf der Ostseite des Gebäudes können Waschmaschine und Trockner gegen Gebühr genutzt werden.
      16. Das Betreten der Steganlage durch Gastlieger und Vereinsmitglieder findet auf eigene Gefahr statt.
      17. Die Betriebszeiten der Anlage sind vom 01.04.-15.10. des Jahres. Ausnahmeregelungen sind nur mit Genehmigung des Vorstands zulässig.
    5. Der Liegeplatzinhaber hat sich gegen alle Schäden , die durch sein Boot, oder sonstige Gegenstände oder Geräte an anderen Personen oder anderem Material entstehen können, sowie gegen Sturm, Brand, Unterwasserschäden durch Grundberührung, Diebstahl, Vandalismus ect. auf seine Kosten zu versichern. Der SVL schließt jede Haftung aus, die durch Unvollständigkeit dieser Aufzählung begründet sein könnte.
    6. Verstöße gegen die vorliegende Hafenordnung  werden mit einer fristlosen Kündigung des Liegeplatzes und sofortigen Hafenverweis nach Ermessen des Vorstands geahndet.
    7. Bei Zahlungsverzug kann der Verweis aus der Steganlage erfolgen. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand.
    8. Schlussbestimmungen
      1. Die Hafenordnung tritt mit Beschluss des Hauptausschusses vom 01.04.2014 in Kraft.
      2. Alle vorherigen Fassungen sind hiermit ungültig
      3. Der Vorstand behält sich vor, die vorstehende Hafenordnung jederzeit aktuellen Begebenheiten anzupassen